Diese Fortbildung benötigen Sie nach der zum 01.01.2025 geänderten ChemBiozidDV (Chemikalien Biozid Durchführungsverordnung) für das Beratungsgespräch und die Abgabe (Verkauf) bestimmter Biozidprodukte, u.a.:
- Rodentizide (Mittel gegen Ratten und Mäuse)
- Insektizide, Akarizide (Mittel gegen Ameisen, Fliegen, Wespen usw.)
- Antifouling Produkte (Mittel, die den Schiffsrumpf schützen)
- Holzschutzmittel, Schutzmittel für Baumaterialien, Mittel für Beschichtungen usw.
Mit unserer halbtägigen Online-Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat, das als Nachweis der eingeschränkten Sachkunde nach § 11 Absatz 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung gilt.
