Neutral Kontrollierter Vertragsanbau
von Getreide, Kartoffeln, Raps und Hopfen
Der neutral kontrollierte Vertragsanbau (KVA) ist ein Konzept, das den Forderungen der Verbraucher nach Offenlegung der Erzeugung nachkommt. Von zentraler Bedeutung sind Produktqualität sowie die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit einer integrierten und umweltgerechten Produktion durch vollständige Dokumentation. Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung und Pflanzenschutz werden darauf abgestellt.
Vielfach erfolgt der neutral kontrollierte Vertragsanbau im Rahmen von firmeneigenen Markenprogrammen oder Qualitätszeichen. Durch die regionale Produktion und Weiterverarbeitung ist die Marke „KVA“ in höchstem Maße praktizierte Nachhaltigkeit.
Um den gestiegenen Anforderungen einer umweltschonenden Produktion nachzukommen, wurden für Mahl- und Braugetreide, Speise- und Veredelungskartoffeln, Raps und Hopfen „Mindestanforderungen für die neutral kontrollierte Erzeugung“ erarbeitet.
Im Bereich Hopfen werden diese durch die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hopfen“ und der „Zusatzvereinbarung Hopfen“ ergänzt.
Die Vertragsparteien müssen mindestens diese Anforderungen vertraglich vereinbaren, können jedoch auch weitere und darüber hinausgehende individuelle Erzeugungsregeln festlegen.
Der neutral kontrollierte Vertragsanbau stellt grundsätzliche Anforderungen an die Erzeugung:
- Regionale vertragsgebundene Produktion und Verarbeitung
- Auswahl geeigneter Standorte
- Festlegung einer nachhaltigen Fruchtfolge und gezielte Sortenwahl
- Ausgewogene Pflanzenernährung nach Bodenuntersuchungsergebnissen mit Düngeempfehlung/Düngebedarfsermittlung
- Integrierter Pflanzenschutz nach Schadschwellenprinzip
- Führung einer Schlagkartei zur Dokumentation aller Anbau-, Düngungs-, Pflanzenschutz- und Pflegemaßnahmen
- Rückstandsmonitoring beim Erntegut auf Pflanzenschutzmittel
Im neutral kontrollierten Vertragsanbau gelten ein Ausbringverbot von Klärschlamm und eine strenge Regelung für den Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen.
Das LKP und die Erzeugerringe als neutrale Kontrollinstanz führen die Feldbesichtigungen durch und überprüfen beim Landwirt die einschlägigen Nachweisdokumente und die Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsregeln.
Der KVA ist das einzige Qualitätssicherungssystem bei dem alle Vorhaben lückenlos feldbesichtigt werden. Nach Abschluss der Ernte kann ein KVA-Zertifikat ausgestellt werden.
Vorzüge der Marke „Neutral kontrollierter Vertragsanbau“:
- Transparentes und effizientes Qualitätssicherungssystem
- Feldbesichtigungen aller Vorhaben
- Rückstandsmonitoring auf Pflanzenschutzmittel
- KVA fördert und stärkt die regionale Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln
- Versorgungssicherheit mit regionalen Rohstoffen
- Keine zeitintensiven Prüfaudits
- Langfristige Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
- Sichtbare, glaubwürdige und nachvollziehbare Erzeugung und Verarbeitung
Bei Interesse nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf !